Nebenkosten
Kaufverträge
1. Grunderwerbssteuer vom Wert der Gegenleistung |
3,5% |
2. Grundbucheintragungsgebühr (Eigentumsrecht) | 1,1% |
3. Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nachTarif des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungenund Stempelgebühren 4. Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren(länderweise unterschiedlich) 5. Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen -Übernahme durch den Erwerber:Neben der laufenden Tilgungsrate außerordentliche Tilgung bis zu 50% desaushaftenden Kapitals bzw. Verkürzung der Laufzeit möglich. Der Erwerberhat keinen Rechtsanspruch auf Übernahme eines Förderungsdarlehens. 6. Allfällige Anliegerleistungen laut Vorschreibungen der Gemeinde(Aufschließungskosten und Kosten der Baureifmachung des Grundstücks)sowie Anschlußgebühren und -kosten (Wasser, Strom, Gas, Telefon etc.) |
7. Vermittlungsprovision (Höchstprovision) |
A) Bei Kauf, Verkauf oder Tausch von
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bei einem Wert
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B) bei Optionen 50% der Provision gem. Punkt 7 A, welche im Fall des Kaufes durch den Optionsberechtigten angerechent werden |
Mietverträge
1. Vergebührung des Mietvertrages (§33 TP 5 GebG) 1% des auf die Vertragdauerentfallenden Bruttomietzinses (inkl. USt), bei unbestimmter Vertragsdauer 1% desdreifachen Jahresbruttomietzinses. 2. Vertragserrichtungskosten nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters |
3. Vermittlungsprovision Für die Berechnung der Provision wird der Bruttomietzins herangezogen. Dieser besteht aus:
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Vermittlung durch Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet. | Höchstprovision zuzüglich 20% USt bei Vermietung von Haupt- oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art. |
Vertragsdauer |
Vermieter |
Mieter |
unbestimmte Zeit/Frist, mehr als 3 Jahre | 3 Bruttomonatsmietzinse, allenfalls +5% der besonderen Abgeltungen | 3 Bruttomonatsmietzinse |
Frist genau 3 Jahre | 3 Bruttomonatsmietzinse, allenfalls + 5% der besonderen Abgeltungen | 2 Bruttomonatsmietzinse |
bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit | Ergänzung auf 3 Bruttomonatsmietzinse | |
Untermietverträge über einzelne Wohnräume | 1 Bruttomonatsmietzins | 1 Bruttomonatsmietzins |
Vermittlung durch Immobilienmakler, der gleichzeitig Verwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet. | Höchstprovision zuzüglich 20% USt. bei Vermittlung von Haupt- oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art. |
Vertragsdauer |
Vermieter |
Mieter |
unbestimmte Zeit/Frist, mehr als 3 Jahre | 2 Bruttomonatsmietzinse, allenfalls +5% der besonderen Abgeltungen | 2 Bruttomonatsmietzinse |
Haupt- oder Untermietverträge über Geschäftsräume, Eigentumswohnungen, wenn derAuftraggeber nicht Mehrheitseigentümer der Liegenschaft ist, und Untermietverträgeüber einzelne Wohnräume unterliegen derselben Regelung wie die Vermittlung durchden Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des betreffenden Gebäudes ist.Eine Provision für besondere Abgeltungen in der Höhe von bis zu 5% kann zusätzlichmit dem Vormieter vereinbart werden. Für die Berechnung der Provisionsgrundlage ist die Umsatzsteuer nicht in den Bruttomietzins einzurechnen. Die Heizkosten sind ebensowenig miteinzurechnen, wenn es sich um die Vermittlung von Mietverhältnissen an einer Wohnung handelt, bei der nach den Mietrechtlichen Vorschriften die Höhe des Mietzinses nicht frei vereinbar werden darf (Angemessener Mietzins, Richtwertmietzins). Eine Provision für besondere Abgeltungen in der Höhe von bis zu 5% kann zusätzlich mit dem Vormieter vereinbart werden.
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Hypothekardarlehen
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