Nebenkosten

Kaufverträge

1. Grunderwerbssteuer vom Wert der Gegenleistung
(Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich)

3,5%
2. Grundbucheintragungsgebühr (Eigentumsrecht) 1,1%

3. Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nachTarif des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungenund Stempelgebühren

4. Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren(länderweise unterschiedlich)

5. Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen -Übernahme durch den Erwerber:Neben der laufenden Tilgungsrate außerordentliche Tilgung bis zu 50% desaushaftenden Kapitals bzw. Verkürzung  der  Laufzeit möglich. Der Erwerberhat keinen Rechtsanspruch auf Übernahme eines Förderungsdarlehens.

6. Allfällige Anliegerleistungen laut Vorschreibungen der Gemeinde(Aufschließungskosten und Kosten der Baureifmachung  des Grundstücks)sowie Anschlußgebühren und -kosten (Wasser, Strom, Gas, Telefon etc.)

7. Vermittlungsprovision (Höchstprovision)

A) Bei Kauf, Verkauf oder Tausch von

  • Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen
  • Liegenschaftsanteilen an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß begründet wird
  • Unternehmen aller Art
  • Abgeltung für Superädifikate auf einem Grundstück
 

bei einem Wert

  • bis € 36.336,42
  • von € 36.336,43 bis € 48.448,49
  • ab € 48.448,50

 

  • je 4%
  • je € 1.453,46
  • je 3%

B) bei Optionen

50% der Provision gem. Punkt 7 A, welche im Fall des Kaufes durch den Optionsberechtigten angerechent werden

 

 

Mietverträge

1. Vergebührung des Mietvertrages (§33 TP 5 GebG) 1% des auf die Vertragdauerentfallenden Bruttomietzinses (inkl. USt), bei unbestimmter Vertragsdauer 1% desdreifachen Jahresbruttomietzinses.
Für den zweiten und jeden weiteren Bogen der  Urkunde feste Gebühr von derzeitS180,-

2. Vertragserrichtungskosten nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters

3. Vermittlungsprovision

Für die Berechnung der Provision wird der Bruttomietzins herangezogen.

Dieser besteht aus:

  • Haupt- oder Untermietzins
  • anteilige Betriebskosten und laufende öffentliche Abgaben
  • Anteil für allfällige besondere Aufwendungen (z.B. Lift ....)
  • allfälliges Entgelt für mitvermietete Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände oder sonstige zusätzliche Leistungen des Vermieters
Vermittlung durch Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet. Höchstprovision zuzüglich 20% USt bei Vermietung von Haupt- oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art.

Vertragsdauer

Vermieter

Mieter

unbestimmte Zeit/Frist, mehr als 3 Jahre 3 Bruttomonatsmietzinse, allenfalls +5% der besonderen Abgeltungen 3 Bruttomonatsmietzinse
Frist genau 3 Jahre 3 Bruttomonatsmietzinse, allenfalls + 5% der besonderen Abgeltungen 2 Bruttomonatsmietzinse
bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit   Ergänzung auf 3 Bruttomonatsmietzinse
Untermietverträge über einzelne Wohnräume 1 Bruttomonatsmietzins 1 Bruttomonatsmietzins
Vermittlung durch Immobilienmakler, der gleichzeitig Verwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet. Höchstprovision zuzüglich 20% USt. bei Vermittlung von Haupt- oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art.

Vertragsdauer

Vermieter

Mieter

unbestimmte Zeit/Frist, mehr als 3 Jahre 2 Bruttomonatsmietzinse, allenfalls +5% der besonderen Abgeltungen 2 Bruttomonatsmietzinse

Haupt- oder Untermietverträge über Geschäftsräume, Eigentumswohnungen, wenn derAuftraggeber nicht Mehrheitseigentümer der Liegenschaft ist, und Untermietverträgeüber einzelne Wohnräume unterliegen derselben Regelung wie die Vermittlung durchden Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des betreffenden Gebäudes ist.Eine Provision für besondere Abgeltungen in der Höhe von bis zu 5% kann zusätzlichmit dem Vormieter vereinbart werden.

Für die Berechnung der Provisionsgrundlage ist die Umsatzsteuer nicht in den Bruttomietzins einzurechnen. Die Heizkosten sind ebensowenig miteinzurechnen, wenn es sich um die Vermittlung von Mietverhältnissen an einer Wohnung handelt, bei der nach den Mietrechtlichen Vorschriften die Höhe des Mietzinses nicht frei vereinbar werden darf (Angemessener Mietzins, Richtwertmietzins).

Eine Provision für besondere Abgeltungen in der Höhe von bis zu 5% kann zusätzlich mit dem Vormieter vereinbart werden.

 

Hypothekardarlehen

 

1. Vergebührung des Darlehenvertrages (§33 TP 8 GebG) 0,8 %
        bei Kontokorrentkrediten mit einer Laufzeit über 5 Jahre 1,5 %
2. Grundbuchseintragungsgebühr 1,2 %
3. Allgemeine Rangordnung für die Verpfändung 0,6 %

 

4. Kosten der Errichtung der Schuldurkunde nach dem Tarif des jeweiligenUrkundenerrichters

5. Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren laut Tarif

6. Kosten der allfälligen Schätzung laut Sachverständigentarif

7. Vermittlungsprovision: darf den Betrag von 2% der Darlehenssumme nicht über-steigen, sofern die Vermittlung im Zusammenhang mit einer Vermittlung gemäߧ15 Abs. 1 IMVO steht.Besteht kein solcher Zusammenhang, so darf  die Provision oder sonstige Vergütung5% der Darlehenssumme nicht übersteigen.